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Durst wird durch Bier erst schön

DAS REINHEITSGEBOT MUSS BLEIBEN

1553 beschränkte ein herzoglicher Erlass für die bayerischen Landgebiete die Brauperiode auf die kalten Monate zwischen Michaeli und Georgi, also zwischen 29. September und 23. April, damit in dieser Zeit untergärig gebraut wurde.Reinheitsgebot

Reinheitsgebot München Viktualienmarkt wiki

Das untergärige Bier ließ sich in den Sommer hinein lagern. Um es noch haltbarer zu machen, setzte man mehr Hopfen als üblich hinzu. Das führte einerseits zu einem neuen Biertyp, andererseits auch zu vermehrtem Hopfenanbau in Bayern.

Das bayerische Reinheitsgebot fand nach und nach überall in Deutschland Freunde. Im Norden war man zu zurückhaltend, um die bayerische Vorschrift einfach zu übernehmen. In Hamburg meinte man zwar das gleiche wie die Bayern, als 1695 eine neue Brauordnung aufgestellt wurde, aber man sagte es nicht so präzise. Da wurden die Brauer am süddeutschen Beispiel ermahnt, »daß sie gutes, taugliches Bier brauen, äußersten Fleiß sich angelegen sein lassen, mit untadeligem Korne sich versehen, zu jedem Bräu dessen völlige Maße tun, zu sattsamer Kochung des Bieres kein Holz noch Arbeit sparen und sonst in allem übrigen die treue Sorgfalt anwenden, mittels welcher die anderen gute Biere zu brauen und Fremden und Einheimischen damit zu ihrem Vergnügen anhand zu geben wissen«.

Baden übernahm das Reinheitsgebot 1896, Württemberg im Jahre 1900 (wenngleich man dort schon im 18. Jahrhundert entsprechende Vorschriften erließ). Ab 1906 galt das Reinheitsgebot in allen Gebieten des deutschen Kaiserreiches. Es wurde im Biersteuergesetz verankert, in dem es nach wie vor heißt, dass Bier nur aus Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser hergestellt werden darf - soweit es sich um untergäriges Bier handelt. (Beim obergärigen Bier - dem Alt, dem Kölsch, dem Weiß- oder Weizenbier - darf auch Weizenmalz verwendet werden. Das ist die einzige Ausnahme.)

Auch die Weimarer Republik übernahm das Reinheitsgebot. Sie musste, wohl oder übel, denn der Freistaat Bayern erklärte 1918, er werde nur dann der Republik beitreten, wenn das Reinheitsgebot im gesamten Reichsgebiet gelte. Im bayerischen Landtag wurde es so formuliert: »Die Erfahrungen haben gelehrt, dass das Reinheitsgebot ein stets gleichbleibendes und einwandfreies Produkt mit größter Sicherheit zu gewährleisten vermag und gesundheitliche Schädigungen des Verbrauchers, wie sie bei der Verwendung von Ersatzstoffen nicht selten zu beobachten waren, nicht herbeiführt.«.

Diese sanfte bayerische Erpressung hat uns bis heute viel Ärger erspart. Zum Beispiel, dass auf deutschen Bierflaschen unaussprechliche vielsilbige Bezeichnungen von allerlei Chemikalien stehen könnten. Die sind nicht nötig, weil im deutschen Bier keine künstlichen Chemikalien enthalten sind.

Gewiss, wir haben uns auch einigen Ärger eingehandelt. Zum Beispiel in der EU (damals noch EG - Europäische Gemeinschaft). Man versuchte dort, »Harmonisierungs-Richtlinien« durchzusetzen: Einheitliche Vorschriften für die Bierproduktion in allen EG-Ländern. Dabei wollte man sich allerdings nicht dem deutschen Reinheitsgebot anschließen, sondern überall (auch in Deutschland) Biere zulassen, die andere Rohstoffe und chemische Zusatzmittel enthalten dürfen.

Denn bis heute haben sich nur die Schweiz und Norwegen den Vorschriften des deutschen Reinheitsgebots angeschlossen. In allen anderen Ländern der Welt gibt es die Möglichkeit, dem Bier vielerlei zuzusetzen: Reis, Mais und Gries, ungemälztes Getreide und Konservierungsmittel, Geschmacksstoffe, Stabilisatoren für den Schaum und für die Haltbarkeit, Zucker und Süßstoffe.

Es ist nicht gesagt, dass deshalb in allen anderen Ländern schlechtes Bier gebraut wird. In vielen europäischen Gebieten - auch in Dänemark und England, die sich am stärksten für die Harmonisierungs-Richtlinien einsetzen - gibt es hervorragende Biere. Aber alle diese guten Biere ließen sich genauso nach den Vorschriften des Reinheitsgebotes herstellen. Warum also sollte man dann eine so gesunde, bewährte Lebensmittel-Vorschrift aufgeben - in einer Zeit, in der man überall zuviel Chemie und zuwenig Natur erlebt?

Ganz einfach, sagen die Verfechter der EU-Harmonisierung: weil Bier, das nicht dem deutschen Reinheitsgebot entspricht, einfacher und auch billiger produziert werden kann. Das ist schließlich der Grund, warum andere Länder »Chemie-Bier« herstellen. Und das ist auch der Grund, warum sie immer wieder gegen das deutsche Reinheitsgebot anrennen: Es macht ihnen Schwierigkeiten auf dem deutschen Markt. Denn nicht nur die deutschen Biere müssen dem Reinheitsgebot entsprechen. Auch ausländisches Bier, das nach Deutschland importiert wird, muss nach diesen Richtlinien gebraut sein.

Die deutschen Brauer sind mit ihrer Erfahrung, ihrem Wissen und ihrem Können vielen ausländischen Brauern überlegen. Sie schaffen es, ein haltbares, aromatisches Bier mit festem Schaum zu produzieren, ohne irgend etwas anderes außer den vier gestatteten Grundstoffen zu verwenden. Es gibt ausländische Braufachleute, die über dieses handwerkliche Geschick immer wieder erstaunt den Kopf schütteln. Sie kommen ohne chemische Zusatzstoffe nicht zu diesem Ergebnis.

Die deutschen Brauer (unterstützt von Bundesregierung und Gewerkschaften) sind starrköpfig, wenn es um das Reinheitsgebot geht. Mit Recht. Es dreht sich ja nicht darum, andere Bierhersteller vom deutschen Markt fernzuhalten. Es ist einfach nicht einzusehen, warum eine grundsolide lebensmittelrechtliche Verordnung geändert werden soll, weil andere sich nicht die Mühe machen wollen, danach zu brauen.


Offiziell übernahm Württemberg das bayerische Reinheitsgebot erst im Jahre 1900. Aber das hatte nichts zu bedeuten. Denn wie Sie oben sehen, war die Herzoglich Württembergische Bier-Ordnung von 1709 nicht weniger streng. Nur Gerste, Hopfen und Wasser waren gestattet. Und wenn es im Land nicht genügend Gerste gab, müsse man sie eben außerhalb kaufen. Ferner solle man fertiges Bier »zur Läuterung« wenigstens acht Tage liegen lassen.

>> Das Reinheitsgebot - Teil V

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