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Durst wird durch Bier erst schön

WER HAT DIE BIERSTEUER ERFUNDEN?

Man würde den Herrn gern kennenlernen, um ihm klarzumachen, was man von ihm hält. Aber wer war es? Ein Münchner? Ein Bremer? Ein Fürst? Ein Stadtrat? BIERSTEUER

13th Century Grut Bier

Man weiß es nicht. Die erste Biersteuer, die bei uns bekannt wurde, war wohl die »Grut-Abgabe«, die auf die »Grut« (die Bierwürze) erhoben wurde. Sie war schon in der Zeit Karls des Großen und danach üblich, zwischen den Jahren 800 und 1000. Von der nächsten Steuervorschrift erfuhr man erst wieder aus der schönen Reichsstadt Ulm. Die führte 1220 eine regelrechte Biersteuer ein.

1388 ärgerte Markgraf Friedrich VI. die Brauer wie die Zecher in Kulmbach und Umgebung. Er saß auf der Plessenburg, direkt bei Kulmbach, und erhob einen »Zapfenpfennig« sowie eine »Tranksteuer«: für jedes Fuder Bier einen Gulden. »Die herrschaft in der stat und auff dem lande nuemet von iglichem futer pires ein gulden zu ungelt« verordnete er.

Dann kamen alsbald die Hamburger mit einer Biersteuer und 1543 die Bayern. (Zwar kannten die Münchner schon seit 1385 eine Getränkesteuer, aber die galt nur für den Wein.) Mit der bayerischen Biersteuer hatte es eine besondere Bewandtnis. Die beiden Herzöge Wilhelm und Ludwig - die gleichen, die das hochwohllöbliche Reinheitsgebot erlassen hatten - brauchten Geld. Sie wollten die schwäbischen Orte Gundelfingen, Lauingen und Höchstädt kaufen. So nahmen sie zunächst Maut für die Einfuhr und Durchfuhr ausländischer Weine. Dann besteuerten sie das in Bayern hergestellte und getrunkene Bier. Die Orte wurden dann zwar doch nicht gekauft, aber die Steuer behielt man bei. Denn inzwischen musste ein Türkenkrieg finanziert werden.

1543 lag diese Steuer bei 2 Kreuzern pro Eimer. 1594 war sie schon auf 17 Kreuzer und einen Heller gestiegen. Ein solcher Eimer fasste 64 bayerische Maß. Und da die 17 Kreuzer plus einem Heller annähernd 64 Silberpfennigen entsprachen, kam der berühmte »Bierpfennig« ins Gespräch.

Nach dem Dreißigjährigen Krieg wurde dieser »Bierpfennig« viermal hintereinander erhöht. Vor der fünften Erhöhung im Jahre 1749 klagte die Brauerzunft, dass in kurzer Zeit 37 Brauer und Brauerinnen aus Furcht und Schrecken, Angst und Not gestorben seien.

Heute richtet sich die Steuer vor allem nach dem Gehalt an Stammwürze im Bier. Einfachbier kostet nur die Hälfte des Vollbiers, Starkbier die Hälfte mehr. Ein zweiter Gesichtspunkt für die Berechnung der Steuer ist die Größe der Brauerei. Wer mehr Hektoliter umsetzt, muss mehr bezahlen. Das soll die kleinen Betriebe ein wenig unterstützen.

>> Wie das Bier erwachsen wurde

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